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   BGH, 04.07.2002 - 4 StR 192/02   

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https://dejure.org/2002,4835
BGH, 04.07.2002 - 4 StR 192/02 (https://dejure.org/2002,4835)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2002 - 4 StR 192/02 (https://dejure.org/2002,4835)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2002 - 4 StR 192/02 (https://dejure.org/2002,4835)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 72 StPO; § 261 StPO; § 7 JGG; § 5 Abs. 3 JGG; § 46 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Jugendlichen / Heranwachsenden; Darlegungsanforderungen bei tragenden Sachverständigengutachten; Strafzumessung im Jugendstrafrecht

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 04.07.2002 - 4 StR 192/02
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, kann die Anordnung nach § 63 StGB schon deswegen keinen Bestand haben, weil das Landgericht, das sich ohne weitere eigene Erwägungen den Ausführungen des Sachverständigen angeschlossen hat, im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht so wiedergegeben hat, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 1993, 95; NStZ-RR 1996, 258; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 32 m.w.N.).
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 89/91

    Psychiatrische Unterbringung eines Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 04.07.2002 - 4 StR 192/02
    In einem solchen Verfahren, das sich an den Zielen von Schutz, Förderung und Integration des Jugendlichen ausrichtet, ist aber stets besonders eingehend und sorgfältig zu prüfen, ob die Maßregel erforderlich ist oder eine weniger einschneidende Maßnahme ausreicht (BGHSt 37, 373, 374 m.w.N.); nichts anderes gilt im Verfahren gegen einen Heranwachsenden, der nach seiner sittlichen und geistigen Reife einem Jugendlichen gleichsteht.
  • BGH, 29.09.1992 - 1 StR 494/92

    Umfang der Darlegungspflicht bei einem daktyloskopischen Gutachten

    Auszug aus BGH, 04.07.2002 - 4 StR 192/02
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, kann die Anordnung nach § 63 StGB schon deswegen keinen Bestand haben, weil das Landgericht, das sich ohne weitere eigene Erwägungen den Ausführungen des Sachverständigen angeschlossen hat, im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht so wiedergegeben hat, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 1993, 95; NStZ-RR 1996, 258; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 32 m.w.N.).
  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 170/96

    Psychose - Eifersuchtswahn - Schizophrenie - Persönlichkeitsstörung - Anordnung

    Auszug aus BGH, 04.07.2002 - 4 StR 192/02
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, kann die Anordnung nach § 63 StGB schon deswegen keinen Bestand haben, weil das Landgericht, das sich ohne weitere eigene Erwägungen den Ausführungen des Sachverständigen angeschlossen hat, im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht so wiedergegeben hat, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 1993, 95; NStZ-RR 1996, 258; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 32 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.1993 - 5 StR 682/92

    Entbehrlichkeit der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Unterbringung des

    Auszug aus BGH, 04.07.2002 - 4 StR 192/02
    Der Senat hebt auch den Strafausspruch auf, weil dem angefochtenen Urteil - auch in seinem Gesamtzusammenhang - nicht zu entnehmen ist, daß die Jugendkammer die Möglichkeit des § 5 Abs. 3 JGG geprüft hat (vgl. BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1, 2).
  • BGH, 03.01.1997 - 3 StR 549/96

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Unterbringung eines Jugendlichen in einem

    Auszug aus BGH, 04.07.2002 - 4 StR 192/02
    Der Senat hebt auch den Strafausspruch auf, weil dem angefochtenen Urteil - auch in seinem Gesamtzusammenhang - nicht zu entnehmen ist, daß die Jugendkammer die Möglichkeit des § 5 Abs. 3 JGG geprüft hat (vgl. BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1, 2).
  • BGH, 12.10.1998 - 5 StR 333/98

    Gewährung des letzten Wortes für den Angeklagten - Beweis eines Verfahrensfehlers

    Auszug aus BGH, 04.07.2002 - 4 StR 192/02
    Zwar ist ein Jugendgericht bei der Bemessung der Jugendstrafe nicht an die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gebunden (§ 18 Abs. 1 Satz 3 JGG); es darf aber die gesetzliche Bewertung des Tatunrechts, wie sie in den Strafdrohungen des allgemeinen Strafrechts ihren Ausdruck gefunden hat, nicht außer Betracht lassen (st. Rspr., vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 2 minder schwerer Fall 2, 3; BGH StV 1999, 5).
  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine Anwendung auf die Spielsucht

    Der neue Tatrichter wird nicht nur die Einlassung des Angeklagten zu seiner Spielsucht kritisch zu hinterfragen haben, sondern auch - sachverständig beraten und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem zwischenzeitlichen Aufenthalt des Angeklagten im Maßregelvollzug - erneut prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. hierzu bei "Spielsucht" auch BGH NStZ 2004, 31; BGH, Urteil vom 27. April 1993 - 1 StR 838/92; BGH, Beschluß vom 4. Juli 2002 - 4 StR 192/02) oder in der Sicherungsverwahrung (vgl. hierzu bei "Spielsucht" auch BGH NStZ 2004, 438) vorliegen.
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